Multifunktionaler Raum mit 300qm Innenbereich und 300qm Außenbereich
Online buchbar
Ganzer Shop in Berlin • Space type Fläche 600 m² • Ideal für Concept Shop, Ausverkauf, Event, Sampling • Stockwerk 5
direkt in der City-West gelegen
Multifunktionaler Raum mit 300qm Innenbereich und 300qm Außenbereich - direkt in der City-West gelegen.
Empfangsbereich mit Empfangstresen (5 m x 1 m) * Farblich gestaltbare LED-Hinterwandbeleuchtung * Garderobe * W-LAN & 250-MBit-Internetleitung
Innenbereich: * tageslichtgeflutet (verdunkelbar) * LED-Deckenbeleuchtung mit Stromschienen - Beamer mit 6000 ANSI Lume - DJ-Mischpult und Plattenspieler - 4-Punkt-Beschallung (umschaltbar auf 2-Punkt-Beschallung) - Bühnenausleuchtung - Projektionsfläche - 32A-Starkstrom und Bodentanks - Fest installierte und voll ausgestattete Bar - Küche mit 2 Anrichten, Konvektomaten, Eismaschine, Spülstraße
Außenbereich: * nachhaltig begrünt * Windstill - Mobile Outdoor Bar - LED-Leinwand (HE high defintion) - 4-Punkt-Beschallung - 4 x 16A-Starkstrom * Markise für 75% Überdachung
Diverse Bestuhlungen auf Wunsch vorhanden.
Einrichtung
Verfügbarkeitskalender
Hausregeln & Konditionen
- Zutritt und Aufenthalt
1.1 Geltungsbereich und Hausrecht Diese Hausordnung gilt in allen Räumen und innerhalb der Grundstücksgrenzen der Außenanlagen für das 5. OG, Kantstrasse 17, Berlin. Die Hausordnung gilt sowohl an allen Veranstaltungstagen als auch an sonstigen Tagen für alle Beschäftigte, Nutzer und deren Mitarbeiter sowie die Besucher und allen sonstigen Personen, gleich aus welchem Grund diese den Raum betreten.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Ver-weis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
1.2 Hausrecht als Bestandteil des Besuchervertrages Die Hausordnung für Besucher ist fester Bestandteil des Besuchervertrages zwischen dem jeweiligen Veranstalter und seinen Besuchern. Vermietet der Raum seine Räumlichkeiten an einen Fremdveranstalter, ist diese Hausordnung für Besucher auch fester Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Raum und dem jeweiligen Mieter/Fremdveranstalter.
1.3 Eintrittskarte/Gästeeinladung Der Zutritt und der Aufenthalt zum Raum vor, während und nach der Veranstaltungslaufzeit ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Gästeeinladung zulässig. Diese verliert bei Verlassen des Raumes ihre Gültigkeit. Es dürfen nur die für die Besucher vorgesehenen Zugänge benutzt werden.
1.4 Einlasskontrolle und verbotene Gegenstände Gefährliche und verbotene Gegenstände sowie Getränke dürfen nicht mitgeführt werden. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann außerdem die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Es finden Einlasskontrollen statt. Das Einlasspersonal ist autorisiert, Gegenstände der Besucher im Rahmen der Einlasskontrolle zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit vor dem Einlass zur Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können daher diesbezüglich auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Kontrolle oder der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen. Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen oder aggressives Verhalten zeigen, wird der Zutritt verwehrt oder werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
1.5 Minderjährige Das Sicherheitspersonal darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ab 23 Uhr den Eintritt verwehren, wenn diese nicht in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erscheinen. Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Der Personalausweis kann durch ein gleichwertiges Ausweisdokument ersetzt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.
- Anordnungen des Ordnungspersonals, Anwendung des Hausverbots
2.1 Anordnungen des Ordnungspersonals Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters haben unter Beachtung der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen die erforderlichen Ordnungs- und Sicherungsaufgaben durchzuführen; ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
2.2 Ausspruch und Dauer des Hausverbots Wer den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwiderhandelt, kann des Gebäudes und des Grundstückes verwiesen werden. Dieses gilt für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Raum durchgeführt werden.
2.3 Verweis vom Veranstaltungsort Der Raum/der Mieter/der Veranstalter kann Besucher, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen bzw. den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
2.4 Verfassungswidrige Inhalte Der Raum verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort und Schrift darf verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Personen, die diese extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte verwenden oder verbreiten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Verhalten im Gebäude und auf dem Gelände
3.1 Grundsatz der pfleglichen Nutzung Alle Einrichtungen des Raumes sind pfleglich und schonend zu benutzen. Für eventuelle Schäden können die Besucher haftbar gemacht werden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Übertriebener Lärm in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände soll zum Schutze der Anwohner vermieden werden.
3.2 Nicht zugelassene Flächen Das Betreten von nicht für den Besucherverkehr zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen sowie der technischen Betriebsräume ist den Besuchern untersagt. Das Ordnungspersonal kann zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung die nicht zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen auch im Rahmen laufender Veranstaltungen neu festlegen. Insbesondere kann ab 22 Uhr die Terrasse geschlossen und als für Besucher unzugänglich erklärt werden. Die Besucher haben die Terrasse auf Aufforderung des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters in diesem Falle zu verlassen.
3.3 Lautstärke Begrenzung
Musikwiedergabegeräte des Betreibers sind geeicht und behördlich abgenommen. Eine Verstellung der Lautstärke ist nicht möglich. Grundsätzlich ist daher ein Innen Schalldruckpegel von 90 dBA und ein Aussen Schaldruckpegel von 45 dBA einzuhalten.
3.4 Nicht zugelassene Handlungen Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen. 3.5 Mitbringen von Tieren Das Mitbringen von Tieren – ausgenommen Blindenführhunde – ist nicht gestattet.
- Einhaltung der gesetzlichen Hygiene- und Abstandsregelungen Die aktuell vorherrschende Covid-19-Pandemie legt Betreiber und Veranstalter/Mieter aufgrund ihrer jeweiligen wirtschaftlichen und organisatorischen Verantwortung die Verpflichtung auf, für die Einhal-tung der behördlichen und/ oder gesetzlichen Vorgaben der aktuell geltenden Maßnahmen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zu sorgen. Wesentliche Ziele der veranlassten Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Mund-Nasen-Bedeckung und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen sowie die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum. Ein weiteres wesentliches Ziel der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen ist die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung durch geeignete Maßnahmen.
Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar angebracht.
Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Anwesenheitsdokumentation anlassbezogen behördlich weiterzugeben.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Abstands- und Hygieneregeln verstößt, wird nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Rauchverbot Es besteht in allen Räumen grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten („E-Zigaretten“). Rauchen ist ausschließlich auf der Außenterasse gestattet. Soweit Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, wird der Raum/der Mieter/der Veranstalter die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um weitere Missachtungen zu verhindern (Vgl. Ziffer 2 Hausverbot und Verweis).
Gegenseitige Rücksichtnahme Innerhalb der Räume hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer ge-schädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher nehmen im Sinne einer gebotenen Ordnung gegenseitig Rücksicht aufeinander.
Schließung und Räumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Freiflächen und deren Räumung vom Raum/dem Mieter/dem Veranstalter angeordnet werden. Alle Personen, die sich in den Räumen und auf dem Gelände aufhalten, haben den Aufforderungen des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Eventlocation sofort zu verlassen. Sie haben dabei darauf zu achten, dass keine Dritten zu Schaden kommen.
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